B2B (Business to Business/ Großhandel)

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B2B-Geschäftsbedingungen

kabayancorner.ch – Grosshandel und Wiederverkauf in der Schweiz

1. Vertragsgegenstand

1.1 kabayancorner.ch (nachfolgend «Lieferantin») beliefert gewerbliche Kunden (nachfolgend «Wiederverkäufer») mit Produkten zum gewerblichen Wiederverkauf.

1.2 Das Sortiment umfasst die im Online-Shop angebotenen und für den B2B-Verkauf freigegebenen Produkte.

1.3 Die Produkteigenschaften und Spezifikationen ergeben sich aus den jeweiligen Produktbeschreibungen oder separaten schriftlichen Vereinbarungen.

2. Bestellungen und Lieferungen

2.1 Bestellungen erfolgen per Mail mit der Bestelltabelle:

 

 

2.2 Bestellungen werden in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen bestätigt.

2.3 Die Lieferfrist beträgt normalerweise 15–20 Arbeitstage nach Bestellbestätigung und gegebenenfalls Zahlungseingang, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Abweichende Lieferfristen werden mitgeteilt.

2.4 Die Lieferkosten werden individuell berechnet und dem Wiederverkäufer vor der verbindlichen Bestellung per E-Mail mitgeteilt.

2.5 Bei Lieferverzögerungen oder unvorhergesehenen Lieferproblemen informiert die Lieferantin den Wiederverkäufer schnellstmöglich.

3. Preise, Rabatte und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

3.2 Registrierte und freigegebene B2B-Kunden erhalten folgende Rabatte:

  • 10 % Rabatt auf einzeln bestellte Produkte.

  • 15 % Rabatt auf Bestellungen in vollständigen Originalkartons.

Die Rabatte sind nicht kumulierbar. Ausgenommen sind Produkte mit individuell vereinbarten Sonderpreisen.

3.3 Für Neukunden gilt grundsätzlich Vorauszahlung. Eine Lieferung auf Rechnung ist nach individueller Vereinbarung möglich.

3.4 Bei vereinbarter Rechnungszahlung gilt die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist.

3.5 Bei Zahlungsverzug kann die Lieferantin Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR verlangen.

3.6 Die Lieferantin behält sich vor, Preise bei veränderten Einkaufs-, Transport- oder Beschaffungskosten für zukünftige Bestellungen anzupassen.

4. Lieferung, Gefahrenübergang und Eigentumsvorbehalt

4.1 Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Lieferadresse innerhalb der Schweiz.

4.2 Lieferart und Lieferkosten werden vor der Bestellung vereinbart.

4.3 Nutzen und Gefahr gehen mit der ordnungsgemässen Übergabe der Ware am vereinbarten Lieferort auf den Wiederverkäufer über, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.4 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Lieferantin, soweit ein entsprechender Eigentumsvorbehalt rechtswirksam begründet wurde.

5. Warenprüfung, Beanstandungen und Retouren

5.1 Der Wiederverkäufer ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit, Transportschäden und erkennbare Mängel zu prüfen.

5.2 Offensichtliche Mängel sind möglichst innerhalb von fünf Kalendertagen nach Erhalt schriftlich per E-Mail zu melden. Die gesetzlichen Prüfungs- und Rügepflichten gemäss Art. 201 OR bleiben vorbehalten.

5.3 Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu melden. Nach Möglichkeit sind Foto

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