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B2B-Einzelhandelslieferbedingungen
1. GegenstandDer Lieferant erklärt sich bereit, die folgenden Waren zum Weiterverkauf in der Schweiz zu liefern, und der Einzelhändler erklärt sich bereit, diese zu kaufen:- Produktsortiment: [Liste der Produktkategorien oder spezifischer Artikel]- Marke(n): [falls zutreffend]- Produktspezifikationen: Wie in den Anhängen angegeben oder gesondert schriftlich vereinbart.2. Bestellungen und Lieferungen2.1 Bestellungen sind vom Einzelhändler schriftlich (E-Mail oder EDI) aufzugeben.2.2 Der Lieferant bestätigt jede Bestellung innerhalb von 2 Werktagen.2.3 Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 15-20 Werktagen nach Bestätigung.2.4 Die Lieferkosten bis zum Zielort werden dem Einzelhändler per E-Mail zugesandt.3. Preise und Zahlungsbedingungen3.1 Die Preise sind in CHF (Schweizer Franken) angegeben und verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, exklusive Mehrwertsteuer.3.2 Zahlungsbedingungen: [z.B. Netto 30 Tage nach Rechnungsdatum]3.3 Rechnungen werden bei Lieferung ausgestellt. Bei verspäteten Zahlungen können Verzugszinsen gemäß Art. 104OR (Schweizerisches Obligationenrecht) anfallen.3.4 B2B-Kunden erhalten 10 % Rabatt auf lose Produkte und 15 % Rabatt auf Großbestellungen in Kartons.4. Lieferung und Gefahrübergang4.1 Die Lieferbedingungen richten sich nach Incoterms [z.B. DDP, EXW] an [Lieferadresse].4.2 Die Gefahr geht mit der Annahme der Lieferung durch den Einzelhändler über.4.3 Verzögerungen oder absehbare Störungen müssen unverzüglich mitgeteilt werden.5. Inspektion und Rücksendungen5.1 Der Einzelhändler muss die Waren bei Erhalt prüfen und sichtbare Mängel innerhalb von 5 Tagen melden (Art. 201 OR).5.2 Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung per E-Mail mit Bildnachweis gemeldet werden.5.3 Rücksendungen von Lebensmitteln werden nicht akzeptiert. Im Falle mangelnder Qualität oder von Produktmängeln müssen akzeptierte Rücksendungen (für Non-Food-Produkte) oder Rückerstattungen (für Lebensmittel) mit dem Lieferanten koordiniert und auf Kosten des [Lieferanten/Käufers] zurückgesandt werden, je nach Verschulden.6. Produktstandards und Garantien6.1 Produkte müssen den anwendbaren schweizerischen Sicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften entsprechen.6.2 Der Lieferant garantiert, dass die Waren für einen Zeitraum von [z.B. 12 Monaten] frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.7. Marketing und Branding7.1 Der Einzelhändler ist berechtigt, den Markennamen und die Marketingmaterialien des Lieferanten für den Weiterverkauf zu verwenden.7.2 Die Nutzung muss in Übereinstimmung mit den bereitgestellten Markenrichtlinien erfolgen.8. Exklusivität und Gebiet8.1 Der Verkauf von Produkten außerhalb der Schweiz im Auftrag von kabayancorner.ch ist nicht gestattet.9. VertraulichkeitBeide Parteien verpflichten sich, die Vertraulichkeit bezüglich der Preise, Geschäftsgeheimnisse und Bedingungen zu wahren, die gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen offengelegt werden.10. Dauer und Kündigung10.1 Diese Vereinbarung tritt nach der Registrierung als B2B im Online-Shop in Kraft.10.2 Die Kündigung entbindet keine der Parteien von ausstehenden Verpflichtungen.11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand11.1 Diese Vereinbarung unterliegt schweizerischem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).11.2 Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Sitz des Lieferanten, sofern nicht anders vereinbart.